Betreuungsleistungen bei HomeCare
Pflegen - Betreuen - Helfen
Betreuungs- und Entlastungsleistungen, § 45b SGB XI
Aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen können Menschen in ihrer Alltagskompetenz auf Dauer erheblich eingeschränkt sein. Sie sind dann in erheblichem Maße auf Betreuung und – insbesondere zur Verhütung von Gefahren – oft auch auf allgemeine Beaufsichtigung angewiesen.
Um diesem Betreuungsbedarf Rechnung zu tragen, erhalten sie von der Pflegeversicherung besondere Unterstützung. Je nach Umfang und Schwere der vorliegenden Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen erhalten sie einen Betreuungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro (Grundbetrag) oder 208 Euro (erhöhter Betrag), also je nach Ausprägung der Einschränkung 1.248 Euro bzw. 2.496 Euro im Jahr, für sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Gerne unterstützen wir pflegende Angehörige stundenweise,
- bei der Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine Auszeit zu ermöglichen.
- bei individueller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsam Fotos betrachten, gemeinsam kochen oder backen.
- als Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen (jedoch nicht als Ersatz für Physiotherapie!).
- als Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen oder Apothekengang.

Unser Pflegeteam ist zu jeder Uhrzeit und Situation für Sie da